Wiederaufnahme des Sportbetriebes
Liebe Sportfreunde, nach weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen durch Bund und Länder wird bei uns der Sportbetrieb (Reha-Sport mit vorheriger Anmeldung) wieder aufgenommen. Dabei gilt es Folgendes zu beachten:
Hinweise für den Reha-Sport
- ausführliche Hinweise in der PDF-Datei: Wiederaufnahme_Reha-Sport.pdf
Kontaktloser Sport ist gestattet
- Alle Sportaktivitäten im Freien
- In den Räumlichkeiten
- Fitness- und Individualsport
- Kraftsport
Wiederaufnahme des Kursbetriebes mit vorheriger Anmeldung
- Reha-Sport (Telefon 23962, Montag bis Freitag 8–14 Uhr oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Die Yoga-Kurse bei Frau Bowitzky finden voraussichtlich erst wieder im September statt.
- Der Yoga-Kurs bei Frau Koeppen findet ab 9. Juni statt.
- Der Kita-Sport findet voraussichtlich erst nach den Sommerferien wieder statt.
Noch nicht gestattet ist kontaktbehafteter Sport
- Fußball und Volleyball
- Sauna (ab 15. Juni)
Folgende Dinge sind aktuell zu beachten:
- Keine sportlichen Aktivitäten bei Krankheitsanzeichen
- Aktuell gültige Abstandsregeln + Hygienevorschriften sind immer einzuhalten:
- Körperkontakte reduzieren (kein Abklatschen, …)
- Mindestens 1,5 m Abstand zueinander
- Bootsnutzung nur im Einer (ausgenommen Familien)
- Regelmäßiges Händewaschen
- Desinfektion der Trainingsgeräte nach Benutzung
- Nutzung der Duschen + Umkleiden ist gestattet (Abstände und Markierungen beachten)
- Möglichst immer dieselben Materialien/Boote benutzen (Aushang Liste)
- Möglichst feste Trainingsgruppen bilden
- Anwesenheit dokumentieren bei jeder Trainingseinheit (eigenen Stift mitbringen, bitte in ausliegende Listen eintragen)
- In den Räumlichkeiten (Flur) nicht länger als unbedingt notwendig aufhalten
Auszug aus der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 27. Mai 2020
§ 6 Sportanlagen und Sportbetrieb, Bäder, Spielplätze
(1) Für den Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, insbesondere Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios und Tanzschulen sowie ähnlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen, hat die jeweilige Betreiberin oder der jeweilige Betreiber auf der Grundlage eines einrichtungs- bezogenen Hygienekonzepts die nachfolgenden Voraussetzungen sicherzustellen:
- Das allgemeine Abstandsgebot nach § 1 sowie die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen nach § 3 werden eingehalten, insbesondere durch Steuerung und Beschränkung des Zutritts und der Nutzung von Geräten,
- die Sportausübung erfolgt vorbehaltlich des § 1 Satz 3 kontaktfrei,
- es erfolgen regelmäßig die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Geräten,
- die Nutzung sanitärer Einrichtungen, insbesondere Sammelumkleiden, Duschräume, WC-Anlagen, erfolgt unter strikter Einhaltung von Nummer 1,
- die Kontaktdaten der Nutzenden werden entsprechend § 5 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 erhoben,
- in Sportanlagen erfolgt ein regelmäßiger, mindestens stündlicher, Austausch der Raumluft durch Frischluft; raumlufttechnische Anlagen sind ohne Umluft zu betreiben,
- in Sportanlagen erfolgt die Sportausübung ohne Zuschauerinnen und Zuschauer; dies gilt nicht für sorge- und umgangsberechtigte Personen.