Regelungen für den Sportbetrieb ab 4. März 2022
Ab 4. März 2022 gelten folgende Regelungen für den Sportbetrieb:
Indoor-Sport
- Zutritt im 3G-Modell, d. h. für
Personen, die geimpfte, genesene oder getestete Personen
Kinder bis zum 14. Geburtstag: ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis
- regelmäßiges Lüften
- Tragen einer medizinischen Maske auf dem Flur und in den Umkleideräumen
Ausnahmen:
- Kadersportler an den Stützpunkten (Kanun und Rudern)
- Reha-Sport mit medizinischer Verordnung
Outdoor-Sport
- keine Einschränkungen
Der Vorstand
Schwedt, 03.03.2022